Auf Stippvisite bei Kolping; Programm Junges Wohnen muss in die Vorwärtsbewegung kommen


Stefan Teufel zu Besuch im neuen Kolpinghaus Bad Cannstatt

Das mit 500 Millionen Euro im Jahr 2023 unterlegte Förderprogramm „JungesWohnen“ für den Aus-, Neu- oder Umbau von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende wird in BadenWürttemberg positiv bewertet. Im Moment geht es darum, die Förderrichtlinien in Baden-Württemberg auszugestalten. Hierzu wird gerade im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit Hochdruck gearbeitet. „Als Ansprechpartner der CDU-Landtagsfraktion für Kolping-Welt in Baden-Württemberg ist es mir sehr wichtig stets im persönlichen Austausch zu stehen und vor Ort zu sein“ so Teufel. Die Landesförderprogramme müssten deshalb so konzipiert werden, „dass Auszubildende nicht leer ausgehen“. 50 Prozent der Mittel für junges Wohnen müssten in den Bau von Auszubildendenwohnheimen investiert werden. Zudem müsse das Programm breit beworben werden. Teufel sprach sich zudem dafür aus, der Sanierung und Erweiterung bestehender Wohnheime den Vorzug vor dem Neubau zu geben. Die schwierige Situation der Immobilien- und Baubranche lässt den Wohnungsbau derzeit völlig zum Erliegen kommen. Durch die Zinserhöhungen, die Energiekrise, Lieferengpässe, steigende Baupreise und den Fachkräftemangel können so schnell nicht kompensiert werden. Eine allgemeine Verunsicherung macht sich dahingehend breit. „Wir brauchen partnerschaftliche Lösungen“ so Teufel. Mit dem Förderprogramm können wir nun endlich die jahrelange Forderung des Studienwerkes nachkommen. Er verweist nun auf die zügige Ausgestaltung der Förderrichtlinien um in die Vorwärtsbewegung zu kommen. „Die schwierige Situation für Auszubildende und Studierende insbesondere in Ballungszentren ist schon länger bekannt, so dass wir hier dringend handeln müssen“ so Teufel abschließend. Über die Website Agentur für Arbeit: Was hat sich verändert? Die Fördermöglichkeit in Form des einmaligen Zuschusses wurde befristet ab dem 1. Januar 2019 wiedereingeführt. Die Antragsfrist wurde über den 31.12.22 hinaus bis zum 30.06.2023 verlängert. Damit wird ein fließender Übergang bis zur Umsetzung des geplanten Bund-Länder-Programms "Junges Wohnen" in den einzelnen Bundesländern sichergestellt. Die Vierte-Änderungsanordnung und die geänderte Anordnung des Verwaltungsrates zur Förderung von Jugendwohnheimen sind am Tag der Sonderveröffentlichung der Amtlichen Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit am 10.01.2023 in Kraft getreten. Somit steht der einmalige Zuschuss für Sanierungs-und Modernisierungsmaßnahmen bis zum 30.06.2023 zur Verfügung.