Stärkung des ÖPNV: Fortsetzung des Rettungsschirms im Jahr 2021


Auch für das laufende Jahr soll es einen finanziellen Rettungsschirm für den ÖPNV geben. Laut dem Rottweiler Landtagsabgeordneten Stefan Teufel befinden sich die zuständigen Gremien in intensiven Gesprächen.

Durch die erheblichen Nachfrageeinbrüche im Zuge der Pandemie hat der ÖPNV drastische Einnahmerückgänge gegenüber den Einnahmen in Regeljahren zu verzeichnen. Da das Angebot des ÖPNV aufrechterhalten werden soll, müssen die Kosten anderweitig gedeckt werden. Laut Teufel sei ein Rettungsschirm auch für das laufende Kalenderjahr zwingend notwendig, um den ÖPNV für die Zeit nach der Corona-Pandemie in eine gute Startposition zur Bekämpfung des Klimawandels zu bringen.
Bereits Anfang Februar haben die Regierungsfraktionen die Fortführung des im Jahr 2020 aufgespannten ÖPNV-Rettungsschirms für den öffentlichen Nahverkehr auf den Weg gebracht. Dieser sieht bis Juni dieses Jahres rund 115 Millionen Euro für den Bus- und Stadtbahnverkehr aus der Corona-Rücklage des Landes vor. Darüber hinaus hat das Land weitere Mittel in die Hand genommen, um die Angebote und Strukturen im öffentlichen Personennahverkehr im Land in den Jahren 2020 und 2021 zu stützen – etwa für den Schülerzusatzverkehr (30 Millionen Euro), Kundenaktionen (20 Millionen Euro) oder Trennschutzwände in Bussen (10 Millionen Euro). Zusätzlich finanzierte das Land in den Jahren 2020 und 2021 eine Erstattung der Elternbeiträge für die Schüler-Abos für insgesamt drei Monate (56 Millionen Euro).
Um mögliche Liquiditätsengpässe bei den Stadt- und Landkreisen zu verhindern, hat das Land zudem drei Viertel der für das gesamte Jahr 2021 vorgesehenen Fördermittel für die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs in Höhe von rund 217 Millionen Euro bereits Anfang April vorzeitig an die Stadt- und Landkreise ausgezahlt.
Der Öffentliche Verkehr muss nach der Pandemie weiterhin leistungsfähig sein. Daher haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das Land sich auch im Jahr 2021 für einen umfassenden Bund-Länder-Rettungsschirm einsetzen und - unter Einschluss eines angemessenen Eigenanteils der kommunalen Ebene – seinen Beitrag dazu leisten wird“ so Teufel.
Aktuell gibt es dazu sehr positive Signale von der unionsgeführten Bundesregierung. Nach einem Gesetzentwurf ist vorgesehen, im Jahr 2021 zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 1 Mrd. Euro (einmalig in 2021) bereitzustellen. Davon würden voraussichtlich rund 100 Mio. Euro nach Baden-Württemberg fließen. „Dies wäre ein starker Beitrag für unsere gemeinsamen Anstrengungen für die Fortsetzung des ÖPNV-Rettungsschirms. Die CDU-Landtagsfraktion ist und bleibt ein verlässlicher Partner für den öffentlichen Nahverkehr und die kommunale Familie.“ so Teufel.