Folgenschwere Ereignisse und Katastrophen waren in der Vergangenheit in unserer Region selten. Die meisten Bürgerinnen und Bürger kennen Krieg, Krisen und Naturkatastrophen nicht. Die jüngere Vergangenheit zeigt aber, dass der Katastrophenschutz eine immer wichtigere Rolle spielt. Beispiele hierfür sind vermehrt auftretende Waldbrände, Starkregen und Stürme. Die Corona-Pandemie hat zudem verdeutlicht, wie anfällig unser Gesundheitssystem sein kann. Zudem gibt es neuartige Bedrohungen, wie Cyberattacken. Um auf die unterschiedlichen Szenarien angemessen reagieren zu können, bedarf der Katastrophenschutz ausreichende Ressourcen. Auch in Zukunft können Ereignisse bei uns im Landkreis Rottweil auftreten, die ein schnelles Handeln erfordern.
Vor allem durch die Extremwetterereignisse der vergangenen Jahre wurde der gesamte Bevölkerungsschutz auf die Probe gestellt und es wurden Defizite entdeckt. Zu begrüßen ist, dass das Land Baden-Württemberg zum Beispiel die Helferpauschalen für Ehrenamtliche gesetzlich festhielt und die Anerkennung ihrer Leistung mit dem Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen stärkte.
Da die Krisen gehäuft und gleichzeitig auftreten können, benötigt es für die Zukunft enge Zusammenarbeit der Kommunen mit den Ländern und dem Bund. Auf Landkreisebene bedarf es eine moderne, technische Ausstattung der Einrichtungen, eine Nachwuchsgewinnung in den Behörden und die Stärkung ehrenamtlicher Strukturen. Die Bevölkerung muss auf Krisenfälle vorbereitet und für die aufgezeigten Szenarien sensibilisiert werden.
Der Staat und seine Institutionen tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung. Die Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen müssen wir deshalb auch auf regionaler Ebene in den Blick nehmen.
In seiner Sitzung vom 04.03.2024 beschließt der CDU Kreisvorstand Rottweil:
1. Die föderale Ordnung der Zuständigkeiten im Bevölkerungsschutz, bestehend aus Zivil- und Katastrophenschutz, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Insbesondere sind die Landkreise die richtige Ebene, um Gefahren wirksam zu bekämpfen, da die örtlichen und regionalen Gegebenheiten bekannt sind. Zudem wissen die Landratsämter, welche 2 Kapazitäten, wie Personen und Einsatzmittel, im Ernstfall zur Verfügung stehen. Die operative Einsatzleitung muss daher auch bei Schadensereignissen größeren Ausmaßes bzw. räumlicher Ausdehnung stets auf der kommunalen Ebene verortet bleiben.
2. Die vorgeschlagenen Maßnahmen der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg werden begrüßt.
Dies sind:
a. Zur Stärkung des Katastrophenschutzes werden zusätzliche Landesmittel in Höhe von 25 Millionen Euro bereitgestellt.
b. Die Gewinnung von Nachwuchs und Ehrenamtlichen soll gefördert und notwendige gesetzliche Änderungen vorgenommen werden.
c. Aufgrund zunehmender multikomplexer Lagen soll es den Entscheidungsträgern vor Ort ermöglicht werden, operative Experten im Ernstfall hinzuzuziehen.
d. Es sollen verstärkt Übungen abgehalten werden, um im Ernstfall gewappnet zu sein.
e. Es soll die technische Ausstattung der Rettungsdienste zu Luft, am Boden und im Wasser verbessert werden.
f. Die Feuerschutzsteuer soll weiterhin zweckgebunden für die Feuerwehr eingesetzt werden.
g. Der bürokratische Aufwand beim Beschaffen von Feuerwehrfahrzeugen soll reduziert werden.
h. Die Leitstellen sollen ausgebaut und technisch gestärkt werden; ein landesweiter Datenaustausch mit einer einheitlichen Software ist darüber hinaus geplant.
i. Schülerinnen und Schüler sollen Katastrophenschutzunterricht in Form von Projekttagen erhalten.
j. Die Sireneninfrastruktur soll verbessert werden, vor allem für die Städte und Gemeinden; Bund und Land müssen hierfür mehr investieren.
k. Eine Einführung von Notfalltreffpunkten in jeder Gemeinde nach dem Schweizer Vorbild ist zu prüfen; diese sollen Infrastruktur und ausreichend Nahrung haben.
l. Der Bericht über die Flutkatastrophe im Ahrtal soll verwendet werden, um Handlungsempfehlungen für Baden-Württemberg zu erstellen.
3. Der Kreistag des Landkreises Rottweil soll sich mit dem Katastrophenschutz intensiv auseinandersetzen. Schulungsangebote für die Landkreismitarbeiter, etwa durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, sollten gefördert werden.
4. Der Landkreis muss dafür Sorge tragen, dass die Website einen speziellen Modus erhält, er auf aufwendige Design-Elemente verzichtet. Dieser kann in einer Notlage aktiviert werden und sorgt dafür, dass die Webseite – im Falle einer Katastrophenlage – unter den hohen Aufrufzahlen der Bevölkerung nicht zusammenbricht und gleichzeitig als erste Information zur Abwendung von Gefahren dient.
5. Der Landkreis soll prüfen, inwieweit jährliche Katastrophenschutzübungen im Rahmen von Projekttagen an Schulen organisiert und durchgeführt werden können.
6. Der Landkreis muss eine ausreichende Finanzierung im (lokalen) Katastrophenschutz sicherstellen.