Bei der Pflege darf es keinen Schnellschuss geben


Der stellvertretende Vorsitzende der CDU Landtagsfraktion und Landtagsabgeordnete Stefan äußert sich zu der aktuellen Pflegereformentwicklung in Berlin: für ihn gehört eine hochwertige und erreichbare medizinische und pflegerische Versorgung zu einer lebenswerten Heimat: „Wir brauchen Verlässlichkeit für Pflegebedürftige, ihre Familien, die Pflegekräfte und auch für unsere Kommunen. Deshalb müssen wir die Pflege nachhaltig finanzieren, Eigenanteile im Blick behalten und dürfen Kosten und Verantwortung nicht einfach weiterreichen.“

Dazu gehört für Teufel ausdrücklich auch die Absicherung der Rentenansprüche pflegender Angehöriger. Die Rentenpunkte beziehungsweise Rentenbeiträge für pflegende Angehörige seien ein wichtiger Baustein, um die gesellschaftliche Leistung der häuslichen Pflege anzuerkennen. Eine Kürzung dieser Absicherung wäre deshalb das falsche Signal. Teufel begrüßt, dass die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige erhalten bleiben sollen. „Wer über Jahre einen Angehörigen pflegt, darf dafür im eigenen Leben nicht auch noch bei der Altersvorsorge bestraft werden. Pflege ist eine gesellschaftliche Leistung. Das muss sich auch in der sozialen Absicherung der pflegenden Angehörigen widerspiegeln.“

Für Teufel ist klar: Eine Entlastung der Pflegeversicherung dürfe nicht einfach zu einer zusätzlichen Belastung der Kommunen und Bezirke führen. Wenn Pflegebedürftige die steigenden Eigenanteile nicht mehr tragen können, müssen die Kommunen über die „Hilfe zur Pflege“ einspringen. „Wir dürfen die Kosten nicht einfach von einer Tasche in die andere verschieben. Wenn die Pflegeversicherung entlastet wird, die Rechnung am Ende aber bei den Kommunen und damit bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern landet, ist damit noch kein Problem gelöst“, betont Teufel. Gleichzeitig müsse die Leistung der pflegenden Angehörigen stärker anerkannt werden. „Viele Angehörige leisten jeden Tag Enormes, damit ihre Familienmitglieder möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Diese Leistung verdient Anerkennung und darf nicht geschwächt werden.“

Dabei müsse auch die Finanzierung der Pflegeversicherung insgesamt betrachtet werden. Gerade während der Corona-Pandemie seien der Pflegeversicherung Aufgaben und Kosten auferlegt worden, die nicht zu ihren eigentlichen versicherungsfremden Leistungen gehörten. Wenn die Pflegeversicherung solche gesamtgesellschaftlichen Aufgaben mitfinanzieren müsse, dürfe dies nicht dazu führen, dass ihre finanziellen Spielräume bei der eigentlichen Pflegeversorgung fehlen.