Die anhaltende Trockenheit stellt viele landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg vor erhebliche Herausforderungen. Besonders angespannt ist die Situation dort, wo das Futter für die Tierhaltung knapp wird. Für die betroffenen Betriebe geht es um die Sicherung der Futterversorgung, das Tierwohl und nicht zuletzt um die wirtschaftliche Existenz.
Stefan Teufel MdL hatte sich hierzu bereits bei einem Gespräch mit der Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges MdL, für schnelle und unbürokratische Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte eingesetzt. Nun hat das Land weitere konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Folgen der Trockenheit abzufedern.
„Wenn das Futter knapp wird, geht es nicht nur um wirtschaftliche Einbußen, sondern ganz konkret um die Versorgung der Tiere und die Zukunft unserer bäuerlichen Familienbetriebe. Deshalb müssen wir jetzt handeln.“, betont Teufel.
Eine wichtige Erleichterung betrifft stillgelegte Flächen: Diese können jederzeit wieder in Produktion genommen werden. Damit erhalten landwirtschaftliche Betriebe zusätzliche Möglichkeiten, dringend benötigtes Futter zu erzeugen.
Auch bei den Begrünungsmischungen gibt es mehr Flexibilität. Flächen, die als Maßnahme „Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau“ beantragt wurden, können bis zum 30. September abgemeldet werden. Statt einer Begrünung kann dort eine Futtermischung ausgesät und der Aufwuchs für Futterzwecke verwendet werden. Auch die Abgabe des Aufwuchses an andere Betriebe ist möglich.
Darüber hinaus stehen bis zu fünf Millionen Euro für Futtermittelhilfen zur Verfügung. Damit können notwendige Zukäufe von Grundfutter einschließlich der Transportkosten unterstützt werden, wenn diese infolge der Dürre notwendig geworden sind. Beihilfefähig sind Schäden, die unmittelbar an Futterflächen für Raufutterfresser wie Dauergrünland, Ackerfutter oder Silomais entstanden sind.
Auch Ökobetriebe erhalten zusätzliche Handlungsmöglichkeiten. Aufgrund des ausgerufenen Katastrophenfalls im Sinne des europäischen Ökorechts dürfen sie nach Antrag bei der zuständigen Öko-Behörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe konventionelle Grünland- und Ackerfuttermittel zukaufen.
„Diese Maßnahmen schaffen dringend benötigte Flexibilität. Gerade in einer Ausnahmesituation darf es nicht daran scheitern, dass ein Betrieb erst durch komplizierte Verfahren gehen muss, bevor er Futter beschaffen kann. Wir müssen den gesunden Menschenverstand stärker in den Mittelpunkt stellen und unnötige Bürokratie zurücknehmen.“, so Teufel.
Für ihn ist entscheidend, dass die beschlossenen Maßnahmen auch in der Praxis schnell bei den Betrieben ankommen. „Unsere Landwirte brauchen jetzt Klarheit und Unterstützung. Wenn Futter knapp wird, können wir nicht erst lange auf Genehmigungen und komplizierte Verfahren warten. Wir müssen pragmatisch handeln und dort helfen, wo die Auswirkungen der Trockenheit unmittelbar zu spüren sind.“
„Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird – schnell, verständlich und unbürokratisch. Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Heimat.