Beim Rundgang durch die Werkstätten und im Gespräch mit Markus Ettwein, Leiter Arbeit- & Bildungsbereich, ging es vor allem um die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und um Fragen der Landesbauverordnung (LBO), die für Einrichtungen der Behindertenhilfe zunehmend zu einer bürokratischen Belastung werden.
„Die Lebenshilfe Werkstätten sind ein Ort, an dem Inklusion gelebt wird – mit großem Engagement, Herz und sozialer Verantwortung“, betonte Teufel. „Hier wird Tag für Tag sichtbar, was gesellschaftliche Teilhabe bedeutet: Menschen mit Behinderung erhalten Arbeit, Anerkennung und Selbstständigkeit. Das verdient Respekt und Unterstützung.“
Ein zentrales Thema des Besuchs war das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das ursprünglich geschaffen wurde, um Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. In der Praxis bringt das Gesetz jedoch auch zahlreiche Herausforderungen mit sich. „Die Grundidee des BTHG ist richtig und wichtig – die Umsetzung aber führt in vielen Fällen zu erheblichem Verwaltungsaufwand“, so Ettwein. Auch Teufel sieht es so: „Viele Träger und Einrichtungen berichten mir, dass sie mehr Zeit mit Anträgen, Dokumentationen und Abrechnungen verbringen müssen als mit den Menschen selbst. Das kann nicht Sinn der Sache sein.“
Gerade für Werkstätten wie die Lebenshilfe Rottweil bedeutet das BTHG einen enormen organisatorischen Mehraufwand: komplexe Zuständigkeiten, unterschiedliche Kostenträger und neue Nachweispflichten erschweren die Arbeit und binden personelle Ressourcen. „Wir brauchen hier dringend Vereinfachungen und mehr Vertrauen in die Arbeit der Träger“, fordert Teufel.
Als Mitglied im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration will er sich in Stuttgart dafür einsetzen, dass das Land die Umsetzung des BTHG praxistauglicher gestaltet und entlastende Rahmenbedingungen schafft.
Ein weiteres Thema des Gesprächs war die Landesbauverordnung (LBO), die bei Umbauten und Modernisierungen von Werkstätten und Wohneinrichtungen zunehmend zur Hürde wird. Konkret geht es um Vorschriften, die ursprünglich für öffentliche Neubauten gedacht waren, nun aber auch für kleinere Umbauten und Erweiterungen von sozialen Einrichtungen gelten. Das führt zu erheblichen Mehrkosten und langwierigen Genehmigungsverfahren.
„Wir brauchen in der Landesbauverordnung mehr Verhältnismäßigkeit und Praxisnähe“, so Teufel. „Es kann nicht sein, dass soziale Träger an denselben Anforderungen gemessen werden wie Großinvestoren. Wer Inklusion will, muss sie auch baurechtlich ermöglichen. Hier sind wir dran“.
Teufel lobte die Arbeit der Lebenshilfe Rottweil ausdrücklich: „Hier wird sichtbar, wie Inklusion gelingen kann, wenn Engagement, Herz und Fachlichkeit zusammenkommen. Die Lebenshilfe leistet einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft – und sie braucht die politische Unterstützung, die ihr zusteht.“
Abschließend betonte Teufel, dass er die Anliegen der Werkstätten mit nach Stuttgart nehmen werde: „Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir beim BTHG und der Landesbauordnung zu praxistauglicheren Lösungen kommen. Bürokratie darf nicht zum Hemmschuh für Teilhabe werden. Menschen mit Behinderung verdienen Unterstützung, keine zusätzlichen Hürden.“