Der CDU-Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stefan Teufel zeigt sich erfreut über die Förderzusage:
„Diese gezielte Unterstützung ist ein wichtiges Signal für unsere ländlich geprägten Gemeinden. Gute Ideen dürfen nicht an langen Verfahren scheitern – wenn ein Projekt startklar ist, muss es auch losgehen können. Genau dafür wurde die unterjährige Entscheidung geschaffen. Für unseren Wahlkreis ist sie von großer Bedeutung.“
Im Einzelnen werden folgende Projekte gefördert:
Deißlingen erhält 100.000 Euro für ein Projekt im Bereich Innenentwicklung/Wohnen.
Dunningen-Lackendorf wird mit 83.210 Euro ebenfalls im Bereich Innenentwicklung/Wohnen unterstützt.
Rottweil (Stadt) bekommt 125.955 Euro für ein Projekt im Bereich Arbeiten, das die wirtschaftliche Infrastruktur stärkt.
Schramberg-Tennenbronn profitiert mit 55.000 Euro von einer Förderung für ein Vorhaben zur Innenentwicklung/Wohnen.
Villingendorf erhält 18.000 Euro für ein weiteres Projekt im Bereich Innenentwicklung/Wohnen.
Diese Projekte stehen exemplarisch für eine nachhaltige Entwicklung in der Region – sei es durch Umnutzung alter Bausubstanz, die Förderung neuer Wohnformen oder die Stärkung des örtlichen Handwerks.
Das ELR ist das zentrale Förderinstrument des Landes für die integrierte Strukturentwicklung im ländlichen Raum. Mit der jetzt veröffentlichten unterjährigen Programmentscheidung 2025 werden landesweit 242 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 20 Millionen Euro gefördert. Unterstützt werden insbesondere Maßnahmen zur Gebäudemodernisierung, zur Umnutzung innerörtlicher Gebäude, zur Sicherung der Grundversorgung oder zur Schaffung gemeinschaftlich nutzbarer Einrichtungen. Über die Hälfte der geförderten Projekte nutzt CO₂-speichernde Bauweisen und erhält dafür einen Förderbonus.
Hintergrund:
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum existiert seit 1995 und bündelt die Schwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Förderfähig sind kommunale wie private Projekte, die zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Gemeinden beitragen. Anträge für das reguläre Jahresprogramm 2026 können noch bis 30. September 2025 digital bei den jeweiligen Regierungspräsidien eingereicht werden.