Sie sind freiberuflich und wirtschaftlich selbständig tätig und führen die von ihnen betreuten Geburten eigenverantwortlich in den Räumlichkeiten eines Krankenhauses durch. Insbesondere in Teilen Baden-Württembergs und Bayerns sind sie damit eine tragende Säule der geburtshilflichen Versorgung.
Der Hebammenhilfevertrag wird nach § 134a SGB V zwischen dem Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) sowie den maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen auf Bundesebene geschlossen. Nachdem eine Einigung in den Verhandlungen nicht zustande kam, setzte eine Schiedsstelle am 2. April 2025 den neuen Vertrag für den Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2027 fest. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) stimmte dem Vertragswerk nicht zu; die entscheidende Mehrheit innerhalb der Schiedsstelle kam durch die Zustimmung des GKV-Spitzenverbandes, des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) und des Netzwerks der Geburtshäuser (NWGH) zustande – obwohl Letztere kaum Beleghebammen vertreten.
Kritik entzündet sich insbesondere daran, dass der neue Vertrag für freiberufliche Hebammen außerhalb von Kliniken zwar merkliche Verbesserungen mit sich bringt, Beleghebammen aber sogar mit finanziellen Einbußen rechnen müssen.
Ein echter Fortschritt im neuen Vertrag ist die Ablösung von Pauschalen durch eine zeitbezogene Vergütungssystematik. Zugleich fällt allerdings die stundenbezogene Grundvergütung insbesondere aus Sicht des DHV deutlich zu gering aus. Er hat einen Betrag von 88,20 Euro pro Stunde für erforderlich erachtet, tatsächlich festgesetzt wurde eine Grundvergütung von 74,28 Euro pro Stunde. Gleichzeitig werden für Beleghebammen Steigerungsmöglichkeiten für die parallele Betreuung mehrerer Gebärender reduziert; Vergütungszuschläge sind künftig nur bei einer umfassenden 1:1-Betreuung vorgesehen – ein Modell, das absolut wünschenswert, in der Praxis unter den aktuellen Bedingungen (Mangel an Hebammenzeit, hohe Arbeitsbelastung, Personalknappheit) aber nicht flächendeckend umsetzbar ist.
Der DHV kommt so auf Grundlage eigener Berechnungen zu dem Schluss, dass die neue Systematik für Beleghebammen eine reale Verschlechterung gegenüber dem Status quo darstellt – und das in einer Situation, in der die letzte Vergütungsanpassung ohnehin schon zehn Jahre zurück liegt. Insbesondere jenen Regionen, in denen das geburtshilfliche Belegsystem besonders verbreitet ist, droht damit ganz konkret eine Verschlechterung der Versorgung.
Dass die Schiedsstelle auch eine Arbeitsgruppe zur Evaluation der finanziellen Auswirkungen des neuen Vertrages auf das Beleghebammensystem eingerichtet hat, ist vor diesem Hintergrund nur beding hilfreich. Denn schon jetzt, lange bevor Ergebnisse der Evaluation vorliegen können, sind besorgniserregende Verwerfungen zu befürchten.
„Beleghebammen leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Geburtshilfe in der Fläche – gerade in Regionen wie Baden-Württemberg, wo ihr Einsatz weit verbreitet ist“, sagt Stefan Teufel. Er warnt: „Wenn der neue Vertrag dazu führt, dass sich Beleghebammen zurückziehen, ist das nicht nur ein berufspolitisches Versagen, sondern ein Problem für die ganze Gesellschaft.“ Und weiter: „Angesichts dessen stellt sich aus meiner Sicht durchaus die Frage, ob die Schiedsstellenentscheidung den Bedarf der Versicherten an Hebammenhilfe und die wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen ausreichend berücksichtigt, wie das § 134a SGB V ausdrücklich fordert.“ Ob Hebammenhilfevertrag in dieser Hinsicht gesetzeskonform ist, könnte gegebenenfalls Gegenstand einer gerichtlichen Prüfung oder einer Beanstandung durch die Bundesaufsicht sein. Politische Eingriffsmöglichkeiten auf Landesebene bestehen demgegenüber nicht, da es sich um einen bundesweit gültigen Vertrag handelt, der auf bundesgesetzlicher Grundlage geschlossen wurde.
Ungeachtet dessen sind Nachverhandlungen zwischen den Vertragsparteien natürlich jederzeit möglich. Deshalb appelliert Teufel insbesondere an den GKV-Spitzenverband, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und konstruktiv an einer Lösung mitzuarbeiten, die den Interessen der Beleghebammen und nicht zuletzt natürlich den Interessen der von ihnen betreuten Familien angemessen Rechnung trägt.