Schließung von Notfallpraxen in Baden-Württemberg: Kernforderungen an die Landesregierung


Schließung von Notfallpraxen in Baden-Württemberg: Kernforderungen an die Landesregierung

Diese Woche fand eine Anhörung des Sozialausschusses zum Thema Schließung der Notfallpraxen in Baden-Württemberg statt. „Wir sind derzeit mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Demografischer Wandel, bürokratische Belastungen und Überregulierungen haben dazu geführt, dass flächendeckend Hausarztsitze unbesetzt sind,“ so Stefan Teufel MdL, Vorsitzender des Arbeitskreises Soziales und Integration der CDU Landtagsfraktion. Er führt weiter aus, dass es in Zukunft noch stärker darauf ankommen wird, eine optimierte Patientensteuerung zu etablieren um knappe ärztliche Ressourcen optimal zu nutzen.

„Als die Kassenärztliche Vereinigung angekündigt hat, den ärztlichen Bereitschaftsdienst neu zu organisieren, hat das viele Unsicherheiten und Fragen bei Bürgerinnen und Bürgern ausgelöst“ so Teufel. Er betont, dass es bei dem ausgearbeiteten Reformkonzept um den ärztlichen Bereitschaftsdienst geht. Eine Überbrückung für Fälle, die nicht auf die Sprechstundezeiten der Hausärzte warten können.

Um die Herausforderungen in der ärztlichen Versorgung anzugehen, wurden folgende Kernforderungen des Sozialausschuss an die Landesregierung aufgestellt:

Um die ärztliche Versorgung zu optimieren, ist es notwendig, digitale und telemedizinische Angebote für die Bevölkerung leicht zugänglich zu machen. Zudem muss die Erreichbarkeit der Service-Hotline 116117 verbessert werden. Die KV BW soll sicherstellen, dass die Öffnungszeiten und die Ausstattung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes langfristig stabil sind und dass der ärztliche Fahrdienst flächendeckend für mobilitätseingeschränkte Personen zur Verfügung steht. Gemeinsam mit den Akteuren der Notfallversorgung, darunter Rettungsdienste und Notfallambulanzen, soll ein Verfahren etabliert werden, um Überlastungen infolge der Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes entgegenzuwirken.

Die Arbeit der seit Anfang 2024 eingerichteten Arbeitsgemeinschaft für sektorenübergreifende Kommunikation im Landesausschuss für Gesundheit und Pflege soll intensiviert werden. Zudem wird angestrebt, auf Bundesebene die Befreiung von Poolärzten im ärztlichen Bereitschaftsdienst von der Sozialversicherungspflicht zu erreichen. Bei der Reform der Notfallversorgung soll der ärztliche Bereitschaftsdienst mit dem bestehenden System der Notfallversorgung vernetzt werden, um eine optimale Patientensteuerung zu ermöglichen. Darüber hinaus wird gefordert, Hemmnisse für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten abzubauen, insbesondere im Rahmen sektorenübergreifender und multiprofessioneller Versorgungsmodelle sowie durch Entbudgetierung und Abbau von Bürokratie.

Für Stefan Teufel ist klar, dass sich aufgrund der veränderten demografischen Rahmenbedingungen einiges ändern muss: „Es ist unabdingbar, die Methodik der Bedarfsplanung an die Veränderungen anzupassen und den Sicherstellungsauftrag für den ärztlichen Bereitschaftsdienst inhaltlich zu präzisieren“ so Teufel abschließend.