Kritik an Karl-Lauterbachs-Krankenhausreform


Kritik an Karl-Lauterbachs-Krankenhausreform

In den letzten Jahren hat sich die Situation der Krankenhäuser in Baden-Württemberg dramatisch verschärft. Von 2010 bis 2024 ist die Anzahl der Krankenhäuser von 289 auf 197 gesunken. Etliche Krankenhäuser kämpfen mit erheblichen finanziellen Defiziten. Für 2024 wird ein Defizit von circa 900 Millionen Euro erwartet.

Die finanziellen Herausforderungen entstehen durch steigende Betriebskosten. Trotz Effizienzmaßnahmen und der Reduzierung von Betten bleibt die Lage weiterhin angespannt. Die bisherigen Landesfinanzhilfen, wie das Krankenhausbauprogramm mit 248 Millionen Euro pro Jahr, reichen nicht aus. Doch selbst die laufenden Betriebskosten können nicht gedeckt werden. Im November 2023 forderte der Bundesrat ein Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser in der Höhe von 5 Milliarden Euro. Bereits im Juli 2024 warnten Vertreter des Landkreistags, der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) und des Städtetags vor einem wirtschaftlichen Kollaps der Kliniken, wenn Bund und Land nicht schnell handeln.

Unter anderem wurde die Bundesregierung dazu aufgefordert, die bisherige Berechnungssystematik für die Berufsgruppen, die außerhalb des Pflegebudgets finanziert werden, anzupassen, um ab dem Jahr 2024 eine regelhafte Finanzierung der vollen Tarifsteigerungen zu gewährleisten.

Die BWKG fordert eine umgehende Erhöhung der Krankenhausvergütungen durch den Bund um mindestens vier Prozent, um die inflationsbedingten Kostensteigerungen der letzten Jahre auszugleichen.

„Die wirtschaftliche Lage unserer Krankenhäuser ist alarmierend und trotz erheblicher finanzieller Unterstützung in den vergangenen Jahren und eines umfassenden Reformprozesses, der im Zusammenspiel von Land, Krankenhausträgern und Krankenkassen umgesetzt wurde, gravierender als je zuvor. Vor diesem Hintergrund unterstützten wir, die Landtagsfraktion, die Forderungen des Städtetags, des Landkreistags und der BWKG and den Bund“ so Stefan Teufel, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion.

„Krankenhäuser sind eine essenzielle Einrichtung unserer Daseinsvorsorge. Wir brauchen eine aktive Krankenhausplanung, die auf Versorgungsregionen basiert und ländliche Gebiete berücksichtigt. Die Verantwortung für die Krankenhausfinanzierung liegt ganz klar bei Bund und Land und daher müssen die Krankenhäuser mit einem bundesweiten Nothilfeprogramm unterstützt werden,“ ergänzt Stefan Teufel und erläutert weiter:

„Als CDU-Fraktion stehen wir ausdrücklich zur dualen Krankenhausfinanzierung und zur daraus resultierenden Verantwortung des Landes für die Krankenhausplanung und die Investitionskostenförderung. Kein anderes Land fördert seine Krankenhäuser finanziell so stark wie Baden-Württemberg. Allein in den Jahren 2022 bis 2024 haben wir dafür rund 1,8 Mrd. Euro im Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Hinzu kam im Jahr 2023 eine Akuthilfe in Höhe von 126 Mio. Euro zur Abmilderung von Nachwirkungen der Corona-Pandemie.

Diesen Weg gehen wir im anstehenden Doppelhaushalt konsequent weiter.

Die Investitionskostenförderung für die Krankenhäuser werden wir im Doppelhaushalt in zwei Schritten um 143 Mio. Euro anheben, wovon im Endausbau 100 Mio. Euro zusätzlich in die Pauschalförderung fließen sollen.

Zudem treffen wir im Haushalt Vorsorge dafür, dass wir den vom Bund in Aussicht gestellten Transformationsfonds ab 2026 mit 310 Mio. Euro pro Jahr kofinanzieren und so die entsprechenden Bundesmittel vollständig abrufen können.“

Teufel kritisiert die Krankenhausreform von Karl Lauterbach: „Baden-Württemberg hat es geschafft, die bundesweit geringste Bettenmesszahl und Hospitalisierungsrate zu erzielen. Dadurch ist die Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung, die sich ohne Bevölkerungsbezug an den Ist-Fallzahlen des Vorjahrs orientieren soll, keine Lösung für uns. Länder, auch Baden-Württemberg, die im letzten Jahr durch Effizienzmaßnahmen ihre Strukturen optimiert haben, werden für ihre harte Arbeit bestraft.“