Stefan Teufel sieht erhebliche Nachteile für Baden-Württemberg bei Krankenhaus-Reformplänen der Bundesregierung


Vor Ort in Kißlegg

Zum Gesetzentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Teufel MdL:

„Die Bundesregierung legt ein Gesetzentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vor, der dem zwischen Bund und Ländern beschlossenen Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023 in weiten Teilen widerspricht. Das ist vollkommen unverständlich. Eine Reform der Krankenhausvergütung ist aufgrund der schwierigen finanziellen Lage vieler Krankenhäuser notwendig. Das macht aber nur Sinn, wenn auch die Bedürfnisse der Länder umfassend Berücksichtigung finden“ so Teufel, der sich diese Woche in einem Vorort Gespräch, gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten Axel Müller, um die Zukunft der Krankenhausversorgung in der Region Oberschwaben-Bodensee-Oberallgäu kümmert.

Die Krankenhäuser in Baden-Württemberg haben mit hohen Lohn- und Sachkosten zu kämpfen, die in der Betriebskostenfinanzierung des Bundes nicht ausreichend abgebildet sind. Hinzu kommen die inflationsbedingten Preisentwicklungen und die gestiegenen Energiekosten. Ein Defizit von 900 Millionen Euro allein in 2024 verdeutlicht den Handlungsdruck für die baden-württembergischen Krankenhäusern. Die Situation in der Fläche des Landes ist existenzbedrohend. Angesichts vergleichbarer Situationen in anderen Bundesländern sollte die Bundesregierung der Bitte nachkommen, ein Vorschaltgesetz für ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbetroffene Krankenhäuser einzuführen. Dieses Geld könnte den Anstoß für den Transformationsprozess der Krankenhäuser geben. Bis heute warten die Länder auf eine Antwort des Bundesgesundheitsministers auf diese Bitte.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat den Transformationsprozess in der Krankenhauslandschaft bereits angestoßen. Wir sind das Land mit der geringsten Bettendichte gemessen an den Einwohnern. Der Gesetzentwurf der Ampel-Bundesregierung konterkariert diese in der Vergangenheit angestoßene Entwicklung, da ein Vorhaltebudget, welches nach Fallzahlen unter den Bundesländern aufgeteilt werden soll, Baden-Württemberg benachteiligen wird. Darüber hinaus ist vollkommen unverständlich, warum die strikte Sektorentrennung erhalten bleiben soll. Baden-Württemberg erprobt seit vielen Jahren sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Sie könnten nach derzeitigen Planungen zur Krankenhausreform – entgegen den Zusagen von Karl Lauterbach – nicht weiterbetrieben werden.

Ein wesentliche Standortvorteil Baden-Württembergs sind auch die ländlichen Räume. Hier braucht es eine gute Grund- und Notfallversorgung. Daher braucht es geeignete Regelungen, die diese Ziele auch tatsächlich im Blick hat, die Krankenhausplanung als Aufgabe der Länder betrachtet sowie mit einer begleitenden Transparenz über die Auswirkungen der großen Strukturreform agiert. All´ das vermisse ich im Ampel-Entwurf. Der Deutschen Bundestag muss das parlamentarische Verfahren dringend dazu nutzen, die beschlossenen Maßnahmen mit den Ländern in den Gesetzentwurf abzubilden“ so Teufel abschließend.