Das Land Baden-Württemberg fördert im Jahr 2024 insgesamt 117 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von etwa 18,3 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. Mit den Geldern werden der Neubau und die Sanierung von kommunalen Turn- und Sporthallen, Sportplätzen sowie Leichtathletikanlagen finanziert. Im Landkreis Rottweil wird der Neubau einer Sporthalle und Geräteturnhalle am Schulcampus in Rottweil mit Fördermitteln in Höhe von 690.000 Euro unterstützt.
Dazu sagt der Abgeordnete Stefan Teufel, MdL: „Mit der Förderung des kommunalen Sportstättenbaus geben wir ein Bekenntnis zum Sportland Baden-Württemberg ab und schaffen gemeinsam gute Bedingungen für den Trainings- und Spielbetrieb“ so Teufel.
Die Förderung des Sports ist der CDU-Landtagsfraktion ein besonderes Anliegen. Der Sport leistet einen herausragenden und vielseitigen Beitrag für die Gesellschaft. Sport transportiert elementare Werte unserer Gesellschaft wie Respekt, Toleranz, Fairness, Solidarität, Teamgeist, Disziplin und das Beachten von Regeln. Damit fördert der Sport insbesondere die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen, vermittelt den Umgang mit Sieg und Niederlage und die Fähigkeit des sich Einordnens in ein Team.
„Die positiven Kräfte des Sports sind umso wirksamer, je mehr Menschen von ihnen erreicht werden. Sport- und Bewegungsangebote können und sollen Jede und Jeden zu einem aktiven Lebensstil motivieren und im Sport mit anderen Menschen zusammenführen, unabhängig vom Alter, Geschlecht, sozialen und kulturellen Hintergrund oder einer Behinderung“ berichtet Teufel.
Die Zuschüsse werden für Einrichtungen bewilligt, die sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen und damit vielseitig genutzt werden können. Schulsport und Vereinssport profitieren somit gleichermaßen. Auch in diesem Jahr konnten wieder alle förderfähigen Anträge berücksichtigt werden.
Zum Hintergrund:
Auf den Regierungsbezirk Stuttgart entfallen 49 genehmigte Anträge (rd. 8,1 Mio. Euro), auf den Regierungsbezirk Karlsruhe 14 Anträge (rd. 2,7 Mio. Euro), auf den Regierungsbezirk Freiburg 30 Anträge (rd. 4,2 Mio. Euro) und auf den Regierungsbezirk Tübingen 24 Anträge (rd. 3,3 Mio. Euro).
Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Falle von Sanierungsmaßnahmen werden die zuwendungsfähigen Ausgaben auf höchstens 70 Prozent der für entsprechende Neubaumaßnahmen geltenden Pauschalbeträge begrenzt.
Die geltenden pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben und die danach maßgeblichen Zuwendungen sind der Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen (VwV Kommunale Sportstättenbauförderung) zu entnehmen.
VwV siehe: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000009650
Zu den Pauschalbeträgen siehe: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000009650