Kürzlich besuchte der Bürgermeister von Dunningen, Peter Schumacher, den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Teufel, im Landtag. Das Hauptthema ihres Treffens war die Investitionskostenbeteiligung der Umlandgemeinden an Schulbaumaßnahmen und das wegweisende Gerichtsurteil des VGH.
Kurz zum Hintergrund: Am 6.12.2022 traf der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein bedeutendes Urteil im Bezug zur Sanierung von Schulen. Dieses Urteil hat enorme praktische Auswirkungen angesichts des aktuellen Sanierungsbooms an Schulen. In dem Urteil wurden die Bescheide des Kultusministeriums, sechs umliegende Gemeinden der Stadt Geislingen zu verpflichten, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung an der Generalsanierung der Realschule Geislingen zu treffen, als rechtmäßig festgestellt. Rechtsgrundlage war, dass wenn das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde feststellt, dass Sanierung oder Neubau einer Schule ein dringendes öffentliches Bedürfnis darstellt, die Umlandgemeinden finanzielle Unterstützung leisten müssen.
Für die Kommunen ist dies ein enormer finanzieller Kraftakt. „Viele Gemeinden, allen voran die Kleineren, stehen derzeit vor enormen Herausforderungen. Die unerwarteten Mehrkosten, denen sich die Gemeinden nun gegenübersehen, sind kaum zu stemmen. Es ist zu begrüßen, dass das Land im Zuge der Novellierung der VwV Schulbau die Kostenrichtwerte zum 1.1.2024 um 35% erhöht hat, sowie die Erhöhung des Auswärtigenzuschlages ab 1.1.2025 von 0,7 auf 1,0. Grundsätzlich ist das Urteil für die Praxis positiv zu bewerten. Es erleichtert Einigungsprozesse zwischen Träger- und Nachbargemeinden. Zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren sollten daher vermieden werden. Aber auch Verhandlungen, die wiederholte Gremienbeteiligungen erfordern, sind mit hohem Aufwand verbunden. Eine Standardisierung der Kostenbeteiligung ist somit zu begrüßen.