Das Wasserschloss Glatt wird saniert


Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen fördert von 52 Kulturdenkmale im Land mit rund 6,1 Millionen Euro.

Dazu sagt der Abgeordnete Stefan Teufel: „In Rottweil kann man Geschichte hautnah erleben. Daher freue ich mich, dass das Land den Erhalt in unserem Landkreis mit 251.620 Euro fördert. Auch in Zukunft wollen wir eindrucksvolle Bauwerke der Vergangenheit bewundern dürfen. Die Unterstützung des Landes zum Erhalt der Denkmäler trägt dazu ganz wesentlich bei.“

Das Wasserschloss Glatt wird saniert

Der CDU-Landtagsfraktion ist die vielfältige Kulturlandschaft Baden-Württembergs mit ihren zahlreichen Kulturdenkmalen wichtig. Deswegen hat sie sich in den Haushaltsberatungen aktiv dafür eingesetzt, Kulturdenkmale zu erhalten und fit für die Zukunft zu machen. So werden neben der etablierten Denkmalförderung, auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion, in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 100.000 Euro für das Ehrenamt in der Denkmalpflege zur Verfügung gestellt.

Hintergrund:

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.