Land unterstützt Schulträger beim Bau und der Sanierung von Schulen


Der Rottweiler Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Stefan Teufel freut sich, dass Dietingen aus dem Schulbausanierungsprogramm 2022 für die Erweiterung der Grundschule insgesamt 350.000 € erhält. Mit den umfangreichen Fördermitteln des Landes tragen wir dazu beitragen, den Zustand der Schulgebäude zu verbessern und moderne und zeitgemäße Bildungseinrichtungen zu schaffen.“, so Teufel und ergänzt: „Deswegen sind die Fördermittel zur Schulbausanierung auch im nächsten Doppelhaushalt weiter verankert.“

Das Land unterstützt die Kommunen als Schulträger dauerhaft nicht nur beim Bau, sondern seit dem Jahr 2020 auch bei der Sanierung von Schulen. So stehen seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 pro Jahr jeweils 100 Millionen Euro für den Bau von Schulen sowie für deren Sanierung zur Verfügung. Zusammen mit den Fördermitteln in Höhe von 8 Millionen Euro für Ganztagsbaumaßnahmen hilft das Land den kommunalen Schulträgern in diesem Jahr mit etwa 208 Millionen Euro bei ihrer originären Aufgabe.

Im Sanierungsprogramm für das Jahr 2022 für öffentliche Schulträger konnten alle 70 Sanierungsmaßnahmen mit einem Volumen von etwa 59 Millionen Euro berücksichtigt werden. Die 41 Millionen Euro, die nicht beantragt wurden, hat das Kultusministerium in das Programm zur Bauförderung umgeschichtet. Damit konnten dort 101 Baumaßnahmen mit einem Volumen von 141 Millionen Euro bewilligt werden. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Sanierungen und Schulhausbau werden dadurch vollständig in Anspruch genommen. Im Fördertopf für ganztägige Angebote wurden 21 Fördermaßnahmen mit einem Volumen von insgesamt 8 Millionen Euro berücksichtigt.

Weitere Informationen

Seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 stehen pro Jahr jeweils 100 Millionen Euro für die Förderung von Schulbaumaßnahmen und 100 Millionen Euro für die Förderung von Schulsanierungen zur Verfügung. Nicht benötigte Fördermittel aus dem einen Förderbereich können für bauliche Maßnahmen des jeweils anderen Förderbereichs verwendet werden. Das Land sorgt mit dieser Regelung dafür, dass die verfügbaren Fördermittel in vollem Umfang den öffentlichen Schulträgern zur Verfügung stehen. Hierdurch kann auch der teilweise bestehende Antragsstau abgebaut werden, so dass sich für Schulträger kürzere Wartezeiten bis zu einer Bewilligung ergeben können.