Zur Entscheidung der Landesregierung, die Ausnahmeregeln für ungeimpfte Jugendliche beizubehalten, erklärt der Vorsitzende des CDU-Arbeitskreises Soziales, Gesundheit und Integration Stefan Teufel MdL:
„Wir sind der Auffassung, dass wir die eigenverantwortliche Entscheidung über die Impfung ihrer Kinder weiterhin bei den Familien belassen können. Sie sollen frei von öffentlichem Druck bleiben. Deshalb unterstützen wir es ausdrücklich, wenn in der Corona-Verordnung daran festgehalten wird, dass der Schülerausweis bei den 12- bis 17-Jährigen als Testnachweis gilt und auch unter Geltung von 2G-Auflagen zum Zugang von Einrichtungen und Veranstaltungen berechtigt. Angesichts der heute bereits vollzogenen und in den nächsten Wochen anstehenden Lockerungen sehen wir auch keinen unmittelbaren Anlass, die Pläne in der nächsten Zeit nochmal wiederzubeleben.“